SchemppBox Typ 9: Mappen, Umschläge
Mappen und Hüllen sind vorwiegend als Innenverpackung innerhalb von Boxen gedacht.
Jurismappen werden häufig verwendet, um einzelne, dünne Aktenkonvolute zu separieren. Ihr Vorteil gegenüber Aktenumschlägen ist, dass der Inhalt durch die drei Klappen gegen Herausrutschen oder -fallen gesichert ist.
Aktenumschläge sind in der Regel nur einmal mittig gefalzt bzw. gerillt. Sie dienen der Aufnahme von Einzelblättern oder sehr dünnen Konvoluten. Umschläge für einzelne Dokumente werden aus Archivpapier gefertigt und können selbst als Innenverpackung innerhalb von Jurismappen verwendet werden, um beispielsweise bestimmte Blätter besonders gut zu sichern.
Karten- und Grafikmappen haben meist größere Formate und dienen zur Aufbewahrung von großformatigen Dokumenten wie Karten, technischen Zeichnungen, Plakaten oder Grafiken.
Mit Fourflaps werden Glasplatten verpackt.
Hüllen aus Archivpapier, Fotoarchivpapier, Melinex/Polyester oder Pergamin kommen vorwiegend im Bereich der Fotoarchivierung zur Anwendung, werden mitunter aber auch benutzt, um innerhalb einer Akte ein einzelnes Blatt, Fotos oder Fragmente zu sichern.
In Zugbandmappen werden Aktenkonvolute verschnürt und so sicher zusammengehalten.
Schutzumschäge dienen dem Schutz von Bucheinbänden vor Beschädigung der Außenseite.
In Umschlägen und Mappen mit Passepartout können fragile Einzelstücke wie Grafiken, Urkunden oder Glasplatten sicher aufbewahrt und transportiert werden.
Die Mappen, Umschläge und Hüllen können in nahezu jedem beliebigen Format hergestellt werden. Eine Ober-größe für die Herstellung aus einem Stück ergibt sich aus dem Maß des Rohbogens.
SB 91: Jurismappe mit drei Klappen
Jurismappen haben drei Klappen über welche die Objekte in den Mappen gehalten werden.
Hergestellt werden die Jurismappen üblicherweise aus Archivkarton.
Die Füllhöhe kann variabel oder fest gewählt werden. In den gängigen DIN-Formaten werden diese aus einem Stück gestanzt und haben eine variable Füllhöhe vom 35 mm (alle 5 mm eine Rillung).
SB 92: Umschläge ohne Klappen
Aktenumschläge sind in der Regel nur einmal mittig gefalzt beziehungsweise gerillt. Sie dienen der Aufnahme von Einzelblättern oder sehr dünnen Konvoluten. Umschläge für einzelne Dokumente werden aus Archivpapier gefertigt und können selbst als Innenverpackung innerhalb von Jurismappen verwendet werden. Sie werden aus meistens aus einem Stück gefertigt, können auch mehrere oder versetzte Rillungen haben.
SB 93: Karten- und Grafikmappen mit Klappen
SB 93 K: Karten- und Grafikmappen mit Klappen.
SB 97: Schutzumschläge für Bücher
Mit Schutzumschlägen wird die Außenseite von Bucheinbänden vor Beschädigung geschützt.
SB 98: Umschläge und Mappen mit Passepartout
In Umschlägen und Mappen mit Passepartout können fragile Einzelstücke wie Grafiken, Urkunden oder Glasplatten sicher aufbewahrt und transportiert werden.